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Angeln auf der Schlei

Seit Ende des 19. Jahrhunderts begann sich in Arnis die Fischerei immer stärker auszuprägen. Nachdem der preußisch-dänische Krieg den Handelsbeziehungen zu Dänemark großen Schaden zugefügt hatte, wurde die bis dahin nebenberuflich betriebene Fischerei als neuer Erwerbszweig entdeckt und in der Folgezeit konsequent ausgebaut. Die Zahl der Kutter wuchs, man nahm die Hochseefischerei auf der Ostsee auf. Der Fischreichtum der Schlei entwickelte sich zu einem wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor und wurde für viele Anlieger ein Grund, die Fischerei hauptamtlich zu betreiben und bot einen Ausweg aus dem Dilemma, als die Glanzzeit der Segelschiffahrt nach dem Krieg und Aufkommen der Dampfschiffe vorbei war.

In der Ausübung der Fischerei sollte es bald zu einem über 100jährigen Kampf zwischen der Stadt Schleswig und den an der Schlei wohnenden Gutsherren und Bauern kommen: Ein Privileg von 1280 hatte den Holmer Fischern in Schleswig als Anerkennung ihrer Dienste für König und Stadt die freie Fischerei auf der ganzen Schlei zuerkannt. Die den Holmer Fischern im Stadtrecht verliehenen Fischereivorrechte fanden 1480 im behördlichen Schleibrief ihre Bestätigung.

Sehr bald aber versuchten die an der Schlei wohnenden Gutsherren - "Schleijunker" genannt - der Stadt Schleswig ihre erteilten Vorrechte streitig zu machen. Sie legten Heringszäune an und erweiterten die vorhandenen. Den Holmer Fischern wurden die Netze geraubt, und sie selbst an Land mißhandelt, verprügelt und vertrieben. Auf die eingegangenen Klagen nahm Christian III. mit vielen Ratsherren im Jahre 1540 eine Schleibesichtigung vor. Als er die ersten Heringszäune bei Arnis erblickte, erließ er wegen Beeinträchtigung der Schiffahrt und Schädigung der Holmer Fischerei den Befehl, sie unverzüglich fortzuräumen. Diese Anordnung wurde allerdings nach einem Mittagsmahl des Königs bei dem Gutsherrn Wulff Pogwisch auf Buckhagen widerrufen und durch einen förmlichen Gegenbefehl außer Kraft gesetzt. Immer wieder kam es zu Protestversammlungen der Beteiligten. Als Herzog Adolf 1550 erfuhr, daß sich viele neue Fischer am Schleiufer versammelten, daß - wie es heißt - " durch ihr Geschrei kein Fisch oder gar wenig in die Schlei kommen kann" - verbot er derartige Veranstaltungen.

So ist das 16. und 17. Jahrhundert ausgefüllt von Streitigkeiten zwischen der Stadt Schleswig und den Schleijunkern - von denen die Gutsherren von Buckhagen, Olpenitz, Roest, Stubbe und Lindau am meisten genannt werden. Trotz aller Verordnungen und verhängter Strafen ging der Kampf weiter und nahm noch härtere Formen an, als die Schlei-Junker zu den Heringszäunen noch die Waadenfischerei einführten. Als die Besitzerin von Linau die Holmer Fischer bei ihrer Tätigkeit überfallen und von der Schlei jagen ließ, ihre Beute und das Fanggerät beschlagnahmte, kam es zum Prozeß, in dem sie verurteilt wurde, 100 Taler zu zahlen, die Fanggeräte zurückzuerstatten und Schadensersatz zu leisten. Nach einer Beschwerde kam es dann zum Vergleich, in dem beide Parteien das Recht zum Fischen am strittigen Ort erlaubt wurde. Im jahre 1641 wurde schließlich in Kappeln ein Vertrag abgeschlossen. Es kam auch hier zum Vergleich zwischen Schleswig und den Besitzern der adeligen Güter an der Unterschlei, der den Fischerkrieg zunächst beendete.

Doch dann führten die schleianliegenden Bauern den Kampf weiter fort. Die Holmer klagten in einem Schreiben an den Magistrat: "Sie nehmen uns den von Gott bescherten Segen von dem Munde fort!". Der Befehl des damaligen Fischmeisters Johann Heckelauer im Jahre 1647, sich in Gottorp einzufinden, die Fanggeräte anzugeben und fürstliche Gebührnisse zu entrichten, wurde mißachtet. Man fischte in gewohnter Weise weiter und leistete denselben Widerstand wie zuvor die Schlei-Junker. Zu den vorhandenen Fischern der Unterschlei gesellten sich auch noch die Arnisser, die am 1. März 1667 von Herzog Friedrich Christian Albrecht das Privileg zum Fischen mit Angeln und Netzen bis Schleimünde erhalten hatten. Die Rechtsverhältnisse auf der Schlei wurden immer verworrener. Um das Fischereirecht neu zu ordnen, erließ der König im Jahre 1805 auf Antrag der Stadt Schleswig ein "Proklam". Es wurde eine Kommission gebildet, bei der nicht weniger als 55 Ansprüche von den Ortschaften an der Schlei geltend gemacht wurden.

Die gestellten Anträge wurden in den meisten Fällen angenommen und haben ihre Anerkennung gefunden. Neue Schwierigkeiten traten auf, als sich bei den Orten Kappeln, Arnis und Maasholm zahlreiche Einwohner die Fischerei als Hauptberuf gewählt hatten. Diese glaubten, auch das Recht zur Fischerei mit Waaden (Schleppnetzen) zu haben. Trotz eines vom Rat der Stadt Schleswig erlas-senen Mandats, des Verbots und angedrohter Strafen setzten Kappelner und Arnisser die Waadenfischerei weiter fort, so daß sich der Amtmann von School im Hause Gottorp gezwungen sah, mit 35 Soldaten nach Arnis zu fahren, um die Fanggerärte zu beschlagnahmen. Die versteckten Waaden wurden in der Grödersbyer Schmiede und in einem Brunnenschacht entdeckt und sichergestellt. Nachdem acht Fischer ihre Zuwiderhandlungen eingestanden hatten, zog die Besatzung am 2. April 1846 wieder ab. Der Amtmann erließ ein neues Verbot und drohte bei Nichtbefolgung mit Belegung und Einquartierung von Arnis. Nun versuchten die Arnisser, den Heringsfang für Rechnung der Kommune zu betreiben. Pochend auf die verbrieften Rechte und vom starken Freiheitswillen durchdrungen, ließen sie sich trotz mehrfacher Drohungen nicht wieder entmutigen. Schleswig beschritt darauf den Klageweg. In der Klageschrift vom 24. März 1849 heißt es: "Arnis soll für schuldig erklärt werden, sich der angemaßten Gerechtigkeit der Waaden und Netze zu enthalten!".

Prozesse, bei denen es sich darum handelte, ob unter Netzen auch Waaden zu verstehen seien, folgten. Das Appelationsgericht in Kiel entschied am 12. Juli 1854 gegen Arnis und stellte fest, daß der Flecken nicht zur Waadenfischerei berechtigt sei. So verblieb Arnis nur noch die Klein-fischerei. Bei einem anderen Prozeß um die Fischerei-gründe wurde als Grenze nach Westen die Büsdorfer Breite bestimmt. Die getroffenen Grenzregelung wurde von Arnis nicht akzeptiert, es wurde aber auch keine Beschwerde mehr eingereicht - "De Arnisser harrn dat Prozessieren satt!"

Text nach Dr. Walter Luth, in: "Arnis - kleine Stadt mit großer Vergangenheit"

 

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Alte Aufnahme der Arnisser Kutter


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vor vielen Jahren. Arnisser Fischer präsentieren einen in der Ostsee gefangenen seltenen Seeteufel